Förderung
Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Einzelmaßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden.
Die Fristen für die Projekteinreichung und die entsprechenden Termine für die Bündnissitzungen 2025 sind wie folgt
Fristen 2025
• Einreichungsfrist: 23. März → Sitzung: 23. April
• Einreichungsfrist: 2. Juni → Sitzung: 2. Juli
• Einreichungsfrist: 3. August → Sitzung: 3. September
Ausnahmefällen
In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich.
Für Projekte bis 500 Euro ist eine vereinfachte Antragstellung vorgesehen.
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss.
Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.
• Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds >
• Antrag auf Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Lübeck >
• Mikro-Antrag auf Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Lübeck (max. 500€) >