Förderung
Aus Mitteln des Aktions- und Initiativfonds können konkrete Einzelmaßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen gefördert werden.
Fristen
Ab 2022 arbeiten wir im Aktions- und Initiativfonds mit Fristen, zu denen viermal im Jahr Anträge gestellt werden können.
Die letzten Fristen zur Antragstellung mit den entsprechend zur Verfügung stehenden Mitteln für 2023 waren:
23. Oktober 2023
Ausnahmefällen
In begründeten Ausnahmefällen ist nach gesonderter Einzelfallprüfung auch eine höhere Förderung möglich.
Für Projekte bis 500 Euro ist eine vereinfachte Antragstellung vorgesehen.
Nach Antragstellung erfolgt die Prüfung durch den Begleitausschuss.
Die Prüfung bis zur Bewilligung kann bis zu drei Wochen dauern.
• hier >>> Rahmenbedingungen zum Antrag auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds
• hier >>> Formulare für eine Beantragung der Förderung